[98] 353.

In der Gegend von Neustadt und Parchim herrscht bei Begräbnissen folgender Gebrauch: Ist Jemand gestorben, und soll er eine ›große Folge‹ haben, wie die Leute das nennen, so müssen nothwendig als Essen dicke Erbsen da sein, und selbst zu einer Jahreszeit, wie z.B. um Johannis, wenn sie oft kaum noch zu haben sind und nicht besonders mehr schmecken sollen. Gewöhnlich aber sind immer Einige im Dorfe, die für solche Fälle, um nicht in Verlegenheit zu kommen, Erbsen aufbewahren. Außer der sauren Specksauce, die über die Erbsen gegossen wird, wenn sie aufgetragen werden, muß ebenso nothwendig Hering da sein.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 353. [In der Gegend von Neustadt und Parchim herrscht]. 353. [In der Gegend von Neustadt und Parchim herrscht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F0F9-9