1602a.

Ist ein Pferd gestohlen und hat man noch irgend etwas von demselben, z.B. ein Gebiß etc., so geht man nebst dem rechtmäßigen Eigenthümer Nachts 12 Uhr zum Kirchhof, gräbt am Kopfende des letzten Todten ein fußtiefes Loch in das Grab, legt sich auf den Bauch und ruft in das Loch hinein den Todten bei seinem Namen. Nach etwa einigen Minuten antwortet der Todte: »Was willst [330] du?« – »Dem N.N. ist ein Pferd gestohlen; kannst du es wiederschaffen?« – »Ja!« – Dann legt man z.B. das Gebiß in das Loch und spricht »Hier ist das Gebiß des Pferdes; suche den Dieb auf und schaffe das Pferd wieder im Namen G. etc.« Das Loch wird hierauf wieder zugemacht. Der Dieb bringt das Pferd wieder oder er stirbt am Schlage. Es soll zu Bernitt mit Erfolg versucht sein.


Meklenb. Jahrb. 5, 107f.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1602a. [Ist ein Pferd gestohlen und hat man noch irgend]. 1602a. [Ist ein Pferd gestohlen und hat man noch irgend]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F1CC-3