313c.

Das Licht, welches bei der Beerdigung auf dem Sarge brennt, wird nicht eher gelöscht, bis die Leute vom Kirchhofe zurückkommen – oder (in Vilz) darf gar nicht ausgelöscht werden, sondern muß ausbrennen.


Gegend von Röbel. Pastor Behm.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 313c. [Das Licht, welches bei der Beerdigung]. 313c. [Das Licht, welches bei der Beerdigung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F2B5-D