1641.

Wenn ein junger Mensch losen soll, muß man ihm Folgendes unbemerkt mitgeben:
Herr, hilf und laß Alles wohlgelingen!
N.N. (Name des Losungspflichtigen)
Im Namen Gottes.
Weil ich zum Losen und zum Streite geh,
Mit deiner Stärke mir beisteh;
Bei diesem Streit und Kampf auch sei,
So werd ich N.N. vom Soldaten und allem Unglück frei.
Vater, Sohn und heiliger Geist.

Gegend von Ludwigslust. Seminarist Brandt.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1641. [Wenn ein junger Mensch losen soll, muß man ihm]. 1641. [Wenn ein junger Mensch losen soll, muß man ihm]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F32F-4