318.

Wenn ein Todter im Hause ist, wird eine Lampe angesteckt, die, so lange es dunkel ist, brennen muß, bis der Todte begraben ist.


Aus Pölitz. Pogge.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 318. [Wenn ein Todter im Hause ist, wird eine Lampe]. 318. [Wenn ein Todter im Hause ist, wird eine Lampe]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F404-9