208d.

Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche gehen, so bittet die Braut den Bräutigam um etwas Geld mit dem Vorgeben, es auf den Altar zu legen. Erfüllt der Bräutigam die Bitte, so bekommt die Braut nachher die Kasse.


Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck. Vgl. Engelien 244.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 208d. [Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche]. 208d. [Wenn die Brautleute zur Trauung nach der Kirche]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F67A-2