1613.

In der Malchiner, Darguner und Güstrower Gegend glauben manche Leute, daß die Diebe bei ihren nächtlichen Einbrüchen ein Licht mit sich führen, welches aus einem noch ungebornen Kinde bereitet ist, das, angezündet, die Eigenschaft besitzt, die Bewohner des Hauses, in dem der Diebstahl begangen wird, in tiefem Schlafe zu erhalten und dessen Flamme nur durch Eintauchen in süße Milch ausgelöscht werden kann.


Küster Schwartz in Bellin.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1613. [In der Malchiner, Darguner und Güstrower Gegend]. 1613. [In der Malchiner, Darguner und Güstrower Gegend]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F6F3-1