317.

Brennt der Docht des bei einem Todten gebrannten Lichtes noch lange fort, so stirbt in geraumer Zeit Keiner; ist er aber [94] gleich aus, so stirbt bald Einer, und zwar, wenn der Rauch in die Höhe zieht, in demselben Hause, wenn nach der Seite, so aus der Nachbarschaft, und zwar in der Richtung, wohin der Rauch zieht.


Gegend von Ludwigslust. Zengel.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 317. [Brennt der Docht des bei einem Todten gebrannten]. 317. [Brennt der Docht des bei einem Todten gebrannten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F6FB-2