1639.

Den Jäger kann man am Schießen verhindern, wenn eine Frau ihn scharf ansieht und dabei ihren rechten Schürzenzipfel dergestalt in die rechte Hand nimmt, daß, wenn sie dieselbe nach links dreht, die Hand ganz von der Schürze verhüllt wird. Alles muß stillschweigend geschehen.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1639. [Den Jäger kann man am Schießen verhindern]. 1639. [Den Jäger kann man am Schießen verhindern]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F71E-C