533.

In eine neue Wohnung muß man zuerst Brot und Salz hineinbringen.

Aus Schwaan. C.W. Stuhlmann. Vgl. NG. 348.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 533. [In eine neue Wohnung muß man zuerst Brot]. 533. [In eine neue Wohnung muß man zuerst Brot]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F7E7-6