14.
Aus einem Hexenprotokoll in Dömitz, 17. März 1586. Danach seien die beiden gefangenen Personen, die S. und H., nach allen Umbständen genawer zu fragen, sonderlich aber was betrifft das Chimken, dem die H. das Honig und die Medtwürste auf den Boden sol gebracht haben, auch das Polternt und die bunte Katze, [35] auch ob die lange Gese, so sich aufgehoben und das Weib, Marenz, Personen oder Gespenster gewesen: Item, wie das zugegangen, daß die S. bei nächtlicher Zeit aus ihrer Haft und Helden zu der H. kommen, und was sie mit einander geredet und zu schaffen gehabt: wie sie denn auch anzuzeigen und zu melden haben, was sie ihrem Bekäntniß nach, mit denen Beht-Wurzeln zu machen pflegen.
Selecta juridica Rostochiensia 1741, S. 150.