235.

Wenn das Brautpaar nach der Trauung von der Kirche zurückkommt, wird die Thür im Hochzeitshause zugeschlossen, und die Braut muß erst sagen ›dat sei gaud daun will‹, sonst wird sie nicht eingelassen.


Aus Parchim. Behm.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 235. [Wenn das Brautpaar nach der Trauung]. 235. [Wenn das Brautpaar nach der Trauung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F891-D