221.

In Bolstern, O.A. Saulgau, mußte jedesmal der jüngstverheiratete Bürger den Todtengräberdienst übernehmen. Natürlich verrichtete er dieses Geschäft nicht selbst, sondern bezahlte den schon herkömmlich aufgestellten Mann dafür, was oft, wenn es lang keine Hochzeit traf, eine beschwerliche [208] Last war. Erst bei der Rechnungsabhör zu Anfang 1861 kam die Obrigkeit zufällig auf diesen Missbrauch und hob ihn zum Aerger Vieler, die den Dinst bereits bezahlt, auf.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 221. [In Bolstern, O.A. Saulgau, mußte jedesmal]. 221. [In Bolstern, O.A. Saulgau, mußte jedesmal]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FA5A-E