XIII.

Item ist es ain Brauch gewesen vel potius abusus, das am Karfreitag nach Mittag ain Pfarrer hat dem Caplon, Schulmaister, Messner ain Fastenmahl geben; zu disem hat der Entzbergisch Fischer auß des junkeren Befehl die Fisch verehret vnd ist dises Mahlzeits auch fähig worden. Dieweil aber dises directe legi jejuniorum widerstrebt, hat herr Mathias App vor wenigen Jahren diß Mahl auf den Ostermitwoch transferirt. Vnd obwol danach ain Flaischmal kan zugericht werden; habend doch die von Entzberg etwan drey Diener zur Verehrung der Fischen darzue geschikt welche dan ainer ohne Schand mithat könden ohne Kröpff hingehen lassen, sodann um dise Mahlzeitt ainem Pfarrer ain groß gravamen gewesen vnd etwan an x ß vnd mehr gestanden, welches dan ainem solchen schlechten beneficio gar zu schwer ist, hab ich dem Caplon etc. da gelt darfür geben 1.

Fußnoten

1 Pfarrurbar S. 210 u. 211.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 225. Mühlheimer Sitten und Rechtsalterthümer. 13. [Item ist es ain Brauch gewesen vel potius abusus]. 13. [Item ist es ain Brauch gewesen vel potius abusus]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FE7C-2