5.

Bei Trauungen steht dem Bräutigam und der Braut in der Kirche ein Freund und eine Freundin zur Seite, welche, wenn sich jene zum Altare begeben, sogleich deren Plätze einnehmen, damit sie nicht von Hexen besezt und dadurch Unfriede und anderes Unheil in der Ehe gestiftet werde 1.

Fußnoten

1 O.A. Beschreibung von Freudenstadt 1858 S. 61. Der Glaube, daß Hexen das neue Ehebett »verhexen« ist in der Vaihinger Gegend häufig zu finden.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 4.. 519. Schutz gegen Hexen. 5. [Bei Trauungen steht dem Bräutigam und der Braut]. 5. [Bei Trauungen steht dem Bräutigam und der Braut]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0090-5