611. Von den Juden.

Rottenburg.


Man soll nicht zwischen den beiden obern Schneidezähnen in der Art durchspucken, daß der Geifer weit von dannen fliegt, weil es so die Juden machten, als sie Christum im [383] Gefängniß verhöhnten. Aber seit jener Zeit kann zur Strafe kein Jude mehr über den Bart speien.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 5.. 611. Von den Juden. 611. Von den Juden. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-00F4-7