195. Rechtsalterthum von St. Georgen.

Breuninger S. 369.


»In dem Closterhof auf dem Platz, welchen man jezt das Blaichgärtlein nennet, stunde vor zeiten eine schöne und wohlgefaßte Linde, unter welcher die katholischen Aebte samt [189] denen Kernrichtern Gericht gehalten, und wann die Causa Malefitzisch war, zoge der Abt den Zippel an seiner Kappen gegen dem Gesicht herunter und gabe damit das Zeichen, das die Person zur Schirmsvogtei Hornberg abzuführen und der Justitz zu überlifern wäre.«

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 195. Rechtsalterthum von St. Georgen. 195. Rechtsalterthum von St. Georgen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0259-4